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Informationen zum Schulstart nach den Herbstferien

In Thüringen wird auch nach den Herbstferien ab 2. November 2020 der Schul- und Kindergartenbetrieb im Allgemeinen in der Stufe Grün fortgesetzt. Bildungsminister Helmut Holter begrüßt die entsprechende Verabredung der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, die das Recht der Kinder und Jugendlichen auf Bildung und Betreuung stärkt. „Schulen und Kindergärten sind auch weiterhin nicht die Treiber des Pandemiegeschehens. Dennoch müssen wir auf die neue Lage, auf den Lockdown, reagieren und alles dafür tun, damit das auch so bleibt. Wir müssen Kontakte reduzieren und die Regeln noch einmal schärfen. Der Stufenplan ist weiter in Kraft. Wir können noch stärker reagieren, wo und wenn es nötig ist. Wir haben jedoch auch innerhalb der Stufe Grün weitere Möglichkeiten, um den vorbeugenden Infektionsschutz weiter zu schärfen, ohne Bildung und Betreuung bereits einzuschränken. Diese ergreifen wir nun.“

 

Wichtig: Nach der gültigen Covid-Verordnung gilt:

"Personen, die aus dem Ausland nach Thüringen einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet nach der Veröffentlichung des Robert-Koch-Instituts aufgehalten haben, dürfen die Schule nicht betreten. Der Zutritt zur Schule ist zu gestatten, wenn ein Nachweis einer negativen Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus vorgelegt wird bzw. wenn der Nachweis über eine 14-tägige Quarantäne erbracht wird."

 

Minister Holter hat die Schulen über folgende ab Montag 2. November 2020 gültige Regelungen informiert:

  • In Landkreisen und Kreisfreien Städten mit einer Siebentagesinzidenz über 50 Fällen können sich Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler mit Risikomerkmalen für einen besonders schweren Krankheitsverlauf auf eigenen Wunsch vom Präsenzunterricht befreien lassen. Die Regelung ist bereits von früheren Maßnahmen her bekannt und wird nun thüringenweit in Kraft gesetzt. Grundlage bieten die §§ 30 und 33 ThürSARS-CoV-2-KiJuSSp-VO.
  • zwischen dem 2. und 22. November wird die Möglichkeit zur freiwilligen Testung für Lehrkräfte im Rahmen des bestehenden Testsystems des TMBJS ausgeweitet: Lehrkräfte können sich nun einmal pro Woche testen lassen. Auch dieses Verfahren ist bekannt.

Angesichts des bevorstehenden gesellschaftlichen Lockdowns sind zudem weitere Maßnahmen beschlossen worden:

  • Schulübergreifende schulische Wettbewerbe können für die Dauer des Lockdowns nicht als Präsenzveranstaltungen stattfinden, sondern müssen soweit möglich dezentral und digital durchgeführt werden.
  • Schulübergreifende schulsportliche Wettbewerbe werden für die Dauer des Lockdowns abgesagt, sofern nicht andere dezentrale, also geografisch nicht schulübergreifende Formate oder eine Verschiebung möglich sind.
  • Klassenfahrten und andere Maßnahmen des Lernens am anderen Ort werden für die Dauer des Lockdowns abgesagt.
  • Betretensverbot für schulfremde Personen und Eltern
  • keine Elternabende, keine sonstigen Veranstaltungen

Der Thüringer Stufenplan bleibt in Kraft. Das Bildungsministerium analysiert derzeit die Infektionslage insbesondere in den Landkreisen und Kreisfreien Städten mit hoher Inzidenz. Weitergehende Maßnahmen in den nächsten Tagen für einzelne besonders schwer betroffene Regionen werden derzeit noch diskutiert.

 

Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Handlungsschema_Schule_Erkaeltungssymptome

 

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