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Bundesnotbremse

Am 21. April 2021 hat der Bundestag die sogenannte Bundes-Notbremse beschlossen. Damit werden die bisherigen Thüringer Regelungen durch neue Bundesregeln abgelöst. Sie sehen bundesweit einheitliche Schritte bei Überschreitung bestimmter Inzidenzwerte (100 und 165) vor. Ab Montag, 26. April 2021, wird die neue Regelung direkte Auswirkungen auf den Schul- und Kindergartenbetrieb in vielen Kreisen Thüringens haben. Bitte beachten Sie dazu aktuelle Informationen.

  • Aufgrund der aktuellen Infektionslage kommt es ab 26. April in vielen Landkreisen (über Inzidenz 165) zu Schul- und Kindergartenschließungen.
  • Eine Notbetreuung wird angeboten.
  • In Kreisen mit einer Inzidenz über 100 und unter 165 findet an den Schulen Wechselunterricht statt, auch an Grundschulen.
  • Bei Schulschließungen bestehen Ausnahmen für bestimmte Gruppen.
  • An Schulen besteht Testpflicht, d.h. Betretensverbot ohne negativen Schnelltest. Die Testungen finden weiterhin in der Schule statt. Ein aktueller Nachweis über einen negativen Test außerhalb der Schule in einem Testzentrum ist zulässig.

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